Sauberes Trinkwasser ist in Deutschland annähernd selbstverständlich. Denn unbedenkliches und sauberes Trinkwasser zur Verfügung zu haben zählt zu den Menschenrechten. Hierzulande ist die Trinkwasserqualität streng geregelt, so dass dank der Trinkwasserverordnung in den allermeisten Fällen ausschließlich sauberes Trinkwasser an die Haushalte ausgeliefert wird. Doch es gibt auch hier ein Haken:
Die Wasserversorger garantieren zwar, unbedenkliches Wasser auszuliefern. Doch ob es auch in dieser Qualität aus dem Hahn fließt, liegt nur bedingt in ihrer Verantwortung.
Denn: Mit den letzten Metern ab der Wasseruhr, die das Wasser in der hausinternen Trinkwasserinstallation zurücklegt, können Verschmutzungen durch Keine oder Schwermetalle ins Wasser gelangen. Sauberes Trinkwasser ist demnach keine Selbstverständlich.
Wie definiert sich sauberes Trinkwasser?
Sauberes Trinkwasser ist laut Trinkwasserverordnung absolut unbedenklich. Das heißt, es kann ohne kurz- oder langfristige Gefährdung der Gesundheit zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, der Körperhygiene oder dem Putzen und Waschen verwendet werden. Sauberes Trinkwasser wird streng kontrolliert und enthält keinerlei Chemikalien, Rückstände von Schwermetallen oder Erreger, die eine Gefahr darstellen. In der Verantwortung stehen hier zunächst die Wasserversorger und ab dem Übergabepunkt des Wassers an die Haushalte, also der Wasseruhr, der Hauseigentümer.
Sauberes Trinkwasser bis zur Wasseruhr – vom Gesetz garantiert
Grundlage für die Regelungen, die in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben sind und sauberes Trinkwasser gewährleisten, ist das deutsche Infektionsschutz-Gesetz, kurz IfSG. Hier wird in Paragraph 37 gefordert, dass das Trinkwasser in Deutschland, das für den menschlichen Gebrauch deklariert wird, zu keinerlei Gesundheitsschäden führen darf.
Hierauf baut die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV2001, auf und legt exakte Grenzwerte, Kontrollrahmen und Richtlinien fest, durch die eine engmaschige Kontrolle erreicht wird. Dabei wird durch die Trinkwasserverordnung die EG-Richtlinie 98/83/EG in deutsches Recht umgesetzt.
Sauberes Trinkwasser enthält laut Gesetz möglichst wenige Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit bedeuten könnten. Dabei unterscheiden sich die möglichen Gefahrenquellen deutlich. Während von verschiedenen Stoffen schon geringe Dosen negativ auf die Gesundheit einwirken können, sind andere in sehr geringer Konzentration kein Problem.
Die deutschen Wasserwerke stehen vor einer wachsenden Herausforderung, denn das Grundwasser ist in einem immer schlechter werdenden Zustand. Umfangreiche Aufbereitungsschritte sind hier teilweise unumgänglich. Privat leiden hauptsächlich Betreiber von Trinkwasserbrunnen unter der gleichen Problematik. Hauptproblem ist dabei beispielsweise die hohe Nitratbelastung der Grund- und Oberflächenwässer, die auf Überdüngung zurückzuführen ist. Aber auch Medikamentenrückstände, die durch die Abwässer ins Grundwasser gelangen können, sind ein Problem.
Trotzdem garantieren die Wasserwerke, ausschließlich sauberes Trinkwasser bis zum Hausanschluss zu liefern. Allerdings bedeutet dies nur unbedingt Sicherheit:
Sauberes Trinkwasser – die größten Gefahren werden übersehen
Bleirohre, Leitungen aus Kupfer oder auch Armaturen minderwertiger Qualität bergen enormes Gefahrenpotenzial. Hier kann das Wasser durch Blei, Nickel oder Kupfer verunreinigt werden. Daneben sind Bakterien im Wasser keine Seltenheit, die sich beispielsweise im Warmwasserspeicher oder durch die Biofilme in den Leitungen vermehren und kontinuierlich das Wasser kontaminieren können.
So können Sie sicher sein, dass Sie sauberes Trinkwasser nutzen:
Um wirklich sicher zu gehen, dass ausschließlich sauberes Trinkwasser aus dem Hahn fließt, empfehlen Experten einen Wassertest. Diese Trinkwasseranalyse gibt Aufschluss darüber, in welcher Qualität das Wasser bei Ihnen ankommt und ob eine Gefahr für die Gesund besteht. Dies ist besonders dann wichtig, wenn beispielsweise Babys oder Kleinkinder sowie Schwangere oder immungeschwächte Personen das Wasser nutzen.
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