Möglicherweise krebserregend: Entscheidung über Glyphosatverbot wird bis Ende 2017 aufgeschoben

Ende Juni ging eine Diskussion ihrem vorläufigen Ende entgegen. Das Glyphosatverbot ist erstmal vom Tisch und die Zulassung des umstrittenen Herbizids wurde für weitere 18 Monate verlängert. Während dieser Zeitspanne sollen weitere Gutachten und Einschätzungen zur potenziellen Gesundheitsgefährdung durch Glyphosat erstellt werden.

 

Entscheidung über Glyphosatverbot erst 2017

Das von Kritikern angestrebte Glyphosatverbot wurde von der EU-Kommission vorerst abgelehnt. Ende 2017 soll erneut eine Beurteilung des Glyphosatverbots stattfinden. Die Chemikalienagentur Echa soll dazu in den kommenden eineinhalb Jahren eine Bewertung vorlegen, die klarstellen soll, wie gefährlich Glyphosat wirklich für die Gesundheit ist.

Glyphosat im Wasser kann, einigen bisherigen Untersuchungen zufolge, insbesondere für Babys und Kleinkinder eine Gefahr darstellen. Erwachsene und an sich gesunde Menschen sind ebenso gefährdet, auch wenn die tatsächlichen Auswirkungen bislang noch nicht abschließend geklärt sind.

Wer daher sicher gehen möchte, dass sich im eigenen Leitungswasser kein Glyphosat befindet, kann sein Wasser testen lassen. Hier geht’s zum Wassertest auf Glyphosat.

Uneinigkeit der EU-Staaten zum Glyphosatverbot

Glyphosatverbot: Uneinigkeit verzögert Entscheidung
Glyphosatverbot: Uneinigkeit verzögert Entscheidung

Zunächst war geplant, dass die EU-Staaten zu einer gemeinschaftlichen Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung des Herbizids gelangen. Allerdings kamen die Vertreter der einzelnen Mitgliedsländer über Monate hinweg nicht zu einer mehrheitlichen Einigung. Bis zuletzt scheiterten die Abstimmungen, bei der sich Deutschland schlussendlich enthielt und keine Stimme abgab.

Die Behörden sind sich nach wie vor uneinig, was die möglicherweise krebserregende Wirkung von Glyphosat angeht. Ein Glyphosatverbot wurde hauptsächlich auf Basis der Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) diskutiert. Dieser Beurteilung zufolge ist Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend“. Dem stehen die Einschätzungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz Efsa, und der Arbeitsgruppe Joint Meeting on Pesticide Residues, kurz JMPR) entgegen. Beide Beurteilungen besagen, dass ein Glyphosatverbot nicht zwingend erforderlich ist, da es, sofern die Verwendung sachgemäß ist, keine Gefahr darstelle.

Der Fokus der Untersuchungen der beiden Gremien liegt auf unterschiedlichen Aspekten. Die IARC überprüft hauptsächlich die tatsächliche krebserregende Wirkung von Glyphosat. Die Efsa legt ihr Hauptaugenmerk dagegen auf die Fragen der Konzentration. Ab wann und bei welcher Form der Aufnahme des Stoffes kann man von einer Gefährdung der Gesundheit auszugehen?

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Leitungswasser nicht mit Pestiziden belastet ist, können Sie einen Pestizid Wassertest machen.

Alternativen für Glyphosat fehlen

Bei Glyphosat handelt sich um das international am meisten verwendete Herbizid, das allein in Deutschland auf etwa 40 Prozent aller Ackerflächen zur Anwendung kommt. Sollte sich das Glyphosatverbot durchsetzen, befürchten Experten, dass Landwirte in der Folge auf eine Mixtur verschiedener Herbizide ausweichen könnten, die in diesen Zusammenstellungen deutlich gefährlich sein könnten als Glyphosat.

Landwirte verwenden Glyphosat in großen Mengen auf ihren Äckern. Auf diesem Wege gelangt es ins Grund- und Flächenwasser, wodurch schlussendlich eine Belastung des Trinkwassers möglich ist. Die sehr wahrscheinlich krebserregende Wirkung fand in den vergangenen Monaten besondere Aufmerksamkeit.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier im Magazin, beispielsweise in unserem Artikel „Die unsichtbare Gefahr für die Gesundheit: Glyphosat im Wasser“ oder „Glyphosat im Trinkwasser: Ist Ihr Wasser mit dem Pestizid belastet?“.

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5 Gedanken zu „Möglicherweise krebserregend: Entscheidung über Glyphosatverbot wird bis Ende 2017 aufgeschoben“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Vermieter fügt wegen Korrosionsschutz ein Phosphat hinzu, er überschreitet die vom Gesetzgeber vorgegebene Höchstmenge von 2,2 mg/l im 4,3 mg/l: um 5,3 mg/l und um 3,2 mg/l o. – Phosphat (TrinkwV). Er Läßt sich noch diese von uns Mietern bezahlen.

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    • Hallo,

      sind Überschreitungen von Grenzwerten, die in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind, nachweisbar, sollte dem dringend nachgegangen werden um mögliche gesundheitliche Folgen auszuschließen bzw. das Problem zu beheben. Wir empfehlen, Kontakt zu den zuständigen Behörden aufzunehmen bzw. im Vorfeld, sofern nicht schon geschehen, den Vermieter direkt auf die Problematik anzusprechen.

      Mit den beseten Grüßen,
      Ihr IVARIO-Team

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