Trinkwasserverordnung – eine Zusammenfassung
Die Zuständigkeit der in Deutschland geltenden Trinkwasserverordnung widmet sich der Trinkwassergewinnung sowie der Absicht, ausnahmslos sauberes und unbedenkliches Wasser zur Verfügung zu stellen. Ihr unterliegen sowohl Wasserwerke als auch Betreiber eigener Brunnenlagen. Auch die Pflichten von Vermietern und anderen, die Dritten Trinkwasser zur Verfügung stellen, sind in der Trinkwasserverordnung definiert.
Trinkwasserverordnung regelt, was als Trinkwasser deklariert werden darf
Die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV2001, dient dem Schutz der Trinkwasserqualität. Das Ziel ist es, langfristig und lückenlos Wasser bereitzustellen, das sowohl zur Körperreinigung als auch zur Zubereitung von Lebensmitteln sowie dem Trinken genutzt werden kann. Die Anforderungen, die durch die Trinkwasserverordnung festgelegt sind, sind daher entsprechend hoch.
Mit dem Beschluss der Trinkwasserverordnung 2001 wurde die aus dem Jahr 1998 stammende EG Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht umgewandelt. 2011 wurden Regelungslücken geschlossen und zahlreiche Überarbeitungen vorgenommen. Ein Jahr später folgten weitere Ausbesserungen („Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“).
In der Trinkwasserverordnung wird zusammenfassend festgelegt, ab wann Trinkwasser als solches deklariert werden darf und welche Qualität dazu nachgewiesen werden muss. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Verantwortung für die Unbedenklichkeit des Wassers bei den Wasserversorgern liegt, jedoch endet, sobald es die Wasseruhren passiert. Ab hier beginnt die Verantwortung des Hausbesitzers. Die Verordnung regelt daher, welche Pflichten zur Untersuchung des Trinkwassers beim Hauseigentümer liegen. Ebenfalls geregelt werden der Zuständigkeitsbereich der Überwachungsbehörden sowie Grenzwerte, die ausnahmslos einzuhalten sind.
Grenzwerte der Trinkwasserverordnung
Die Grenzwerte für Trinkwasser sind klar geregelt und an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit orientiert. Dazu existieren Regelungen zu Bakterien, Schwermetallen und ähnlichen, möglicherweise gesundheitsschädlichen Stoffen.
Basierend auf dem Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie regelt die Trinkwasserverordnung sämtliche Pflichten, die auch die regelmäßigen Analysen von Brunnenwasser oder die Vorschriften für Vermieter einschließt. Die fachgerechte Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers in Deutschland fußt auf den Regelungen der Trinkwasserverordnung, deren Einhaltung durch die Gesundheitsämter kontrolliert und sichergestellt wird.
Diese Gesetzgebung und die lückenlose Kontrolle des Trinkwassers in Deutschland hat zur Folge, dass das hiesige Wasser eines der saubersten weltweit ist.
Kann/darf man eine Bestätigung vom Vermieter einholen, ob dieser der alljährlichen Trinkwasserüberprüfung nachgekommen ist?
Hallo Peter,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
In jedem Fall ist der Vermieter verpflichtet, mögliche Verunreinigungen und Belastungen des Wassers umgehend mitzuteilen. Es ist davon auszugehen, dass es für Vermieter, die der regelmäßigen Untersuchungspflicht entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen nachkommen, kein Problem darstellt, Ihnen Einblick in die Ergebnisse der Wasseranalyse zu geben und nachzuweisen, dass diese stattgefunden hat. Hier lohnt es sich, den Vermieter direkt anzusprechen.
Mit den besten Grüßen,
Ihr IVARIO-Team