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Welche Versicherung zahlt bei Schimmelbefall?

Welche Versicherung zahlt bei Schimmel?

Schimmel in der Wohnung ist eine unangenehme Angeleinheit. Denn Hausschimmel kann nicht nur der Bausubstanz schaden und sieht unschön aus – vor allem kann er eine echte Gefahr für die Gesundheit der Menschen darstellen, die den Schimmelsporen in der Luft häufig ausgesetzt sind. Schimmel muss daher zügig entfernt werden. Doch wer haftet, wenn sich Schimmel in der Wohnung oder im Haus ausbreitet?

Schimmel an den Wänden, was nun?

Prinzipiell gilt:

  • Entsteht Schimmelbefall aufgrund eines Leitungswasserschadens, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung.
  • Entsteht ein Schimmelbefall in der Wohnung ohne die Schuld des Mieters, ist die Haftpflichtversicherung des Vermieters der richtige Ansprechpartner.
  • Die Elementarversicherung des Vermieters greift, wenn beispielsweise ein Rückstau aus der Kanalisation für die Feuchtigkeit in der Wohnung oder den Wänden verantwortlich ist.
  • Die Bauträgerversicherung reagiert dann, wenn der Schimmelbefall auf Fehlverhalten während des (Um-)Baus eines Hauses zurückzuführen ist.
  • Möglich ist jedoch auch Schimmelbefall durch Fehlverhalten des Mieters. In diesem Fall trägt dieser die Verantwortung. Dies gilt beispielsweise, wenn nachlässig gehandelt wurde, etwa indem Fenster nicht richtig verschlossen wurden oder sich nachweisen lässt, dass nicht ausreichend gelüftet und geheizt wurde, um Schimmel vorzubeugen.
  • Entstehen Wasserschäden beispielsweise durch Fenster, die nicht ausreichend abgedichtet wurden, haftet in der Regel der Vermieter.

 

Generell empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Denn häufig bedeutet es einen nicht unerheblichen Aufwand, die Verantwortlichkeit für den Schimmelbefall zu klären.

In manchen Fällen kann die Einschätzung eines Gutachters notwendig werden. Dieser sollte zunächst nicht vom Mieter selbst beauftragt werden. Beauftragen Sie selbst einen Gutachter, haben Sie die Kosten zu tragen. Stattdessen sollte die Einschätzung der Versicherung abgewartet werden. Unter Umständen ist der Einsatz eines weiteren Gutachters dann bereits nicht mehr notwendig. Sollte dennoch ein Gutachter benötigt werden, orientiert sich die Kostenübernahme an der entsprechenden Beweislage.

Besonders wichtig: Schnell handeln

In jedem Fall sollten Bewohner einer Wohnung zügig handeln, wenn Schimmel auftritt. Denn Schimmelpilz an den Wänden oder Möbeln ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch die Gesundheit gefährden. Zudem können feuchte und von Schimmel befallene Wände zu Problemen für die Bausubstanz werden. Daher sollte in jedem Fall zügig gegen den Schimmel angegangen werden. Es wird dementsprechend empfohlen, beim ersten Verdacht auf Schimmel in der Wohnung nach der Ursache zu forschen. Handelt es sich um eine Mietwohnung, muss der Vermieter umgehend informiert werden. Schimmelflecken und eventuelle Schäden, die auf den Schimmel zurückzuführen sein könnten, sollten gut dokumentiert werden, falls es sich tatsächlich zu einem Versicherungsfall entwickelt.

Kleinere Hausschimmelflächen können vom Mieter selbst vorsichtig bekämpft werden. Hier ist der Rat eines Fachmannes einzuholen, um so gezielt wie möglich den Schimmel zu entfernen und um auszuschließen, dass versehentlich Schaden an den betroffenen Wänden entstehen. Größere Hausschimmel sollten direkt vom Experten behandelt werden, denn diese sind überaus hartnäckig und oftmals nur auf professionelle Weise zu entfernen.

Schimmel: Besser früh testen

Schimmelflecken an der Wand oder auch ein muffiger Schimmelgeruch können Hinweise darauf sein, dass sich Hausschimmel gebildet hat. Dieser kann sich schnell ausbreiten und wird nicht selten erst sehr spät entdeckt. Denn oftmals breitet er sich hinter sperrigen Möbeln aus oder versteckt sich unter Fußbodenbelägen. Beim ersten Anzeichen für Schimmel in der Wohnung ist es daher ratsam, eine Schimmelprobe analysieren zu lassen. Sind noch keine optischen Anzeichen zu erkennen, bedeutet dies jedoch nicht, dass sich nicht ein versteckter Schimmelherd in den Wohnräumen befindet. In diesem Fall bietet eine Schimmelanalyse der Raumluft die Möglichkeit, Schimmelsporen in der Luft nach zu weisen. Keinesfalls sollten Mieter oder Vermieter Schimmel in der Wohnung ignorieren. Denn dieser breitet sich innerhalb kürzester Zeit aus und wird schnell zu einem schwerwiegenden Problem für alle Beteiligten.

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