Es gibt eine hohe Zahl an älteren Elektro-Speicherheizgeräten, die asbesthaltige Bauteile enthalten. Der Asbest kommt hier in schwach gebundener Form vor. Die asbesthaltigen Materialien wurden in Dämmstoffhülsen (Steuerpatrone) und in der Dämmung verwendet.
Das Dämmmaterial ist auch vom Hersteller abhängig. Es können Wärmedämmplatten, Schalldämmstreifen (Kaltluftklappe) oder Wärmedämmung der Steuerpatrone verbaut worden sein, die asbesthaltig sind. Asbest wurde aufgrund seiner hohen Hitzebeständigkeit (bis zu 1000 Grad) als Baumaterial verwendet. In Nachtspeicherheizungen kam hauptsächlich Weißasbest zum Einsatz.
Ein Nachtspeicherofen ist eine Art von elektrischem Raumheizgerät, das in seit der Einführung in den 1950er Jahren weit verbreitet war. Er besteht aus einem Metallgehäuse, einem Heizelement und einem Speicherblock aus keramischen Steinen. Der Ofen wird nachts aufgeladen und erwärmt die Steine, die die Wärme speichern. Tagsüber schaltet sich das Heizelement aus und der Raum wird mit der gespeicherten Wärme beheizt.
Seit 2009 gilt ein Verbot für den Einbau von Nachtspeicherheizungen. Dennoch sind sie immer noch in einigen älteren Gebäuden zu finden. Diese müssen spätestens nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden.
In den Laboren der GBA-Goup werden Asbest Test ausschließlich im hochauflösenden REM Verfahren durchgeführt, bei dem die Probe unter einem Rasterelektronenmikroskop (kurz REM) untersucht wird.
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